XVII
Geschichte eines verschuldeten Menschen.

[257] Gehört zu der interessanten Schwankgruppe, von der BENFEY, Pantsch. I p. 394 ff. und KlSchr. III p. 81 und 180 f. handelt. Er bringt sie mit der Fabel im »Kaufmann von Venedig« zusammen. Das Merkwürdige ist nun, dass, während einige der daselbst angeführten Märchen den Zug vom Fleischabschneiden haben, in keiner hingegen erzählt wird, dass ein Mädchen für den Richter eintrete, sich in unserer Geschichte wiederum dieser Zug findet, der sich gleichfalls in indischen Märchenbüchern nachweisen lässt; vgl. Çukasaptati p. 75. Der russische Bilderbogen übrigens, dessen Inhalt Pantsch. das mitgeteilt wird, und der auch mit dem unserer Geschichte nahe verwandt ist, ist inzwischen (1879) von BULGAKOW in Facsimile nebst Transcription und Einleitung herausgegeben worden (Powjestj o sudje Schemjaki, No. XXXVIII der Publikationen der »Gesellschaft der Freunde des alten Schrifttums«).


Es war einmal ein Mann, der war sehr verschuldet und konnte nicht zahlen. Eines Tages machte er sich auf und floh vor den Gläubigern. Am Tage seines Aufbruches begegnete er einer Karawane und schloss sich ihr an. Inzwischen war ein Gläubiger in sein Haus gekommen, um sein Guthaben bei ihm einzufordern, aber man sagte ihm, dass er sich vor seinen Schuldnern (sic!) davon gemacht hätte. »Welchen Weg schlug er ein?« fragte er. Sie sagten: »Wir wissen es nicht.« Da bestieg er ein Reittier, zog ihm nach und erreichte ihn unterwegs. Nun fiel er über ihn her und begann ihn zu schlagen. Die Mitglieder der Karawane sprangen aber auf und schrieen ihn an: »Wei, wei, was willst du von ihm?« »Ich habe eine Schuld bei ihm ausstehen«, erwiderte er, »und er läuft davon und lässt auch mein Guthaben davonlaufen.« Da sagten die Mitglieder der Karawane zu ihm: »Es giebt ein Gericht, wir dulden nicht, dass du ihn schlägst.« »Wo sollen wir aber Recht holen?« fragte er.[258] »In Stambul«, erwiderten sie. »Dann wollen wir nach Stambul gehen«, sagte er. »Lass uns gehen«, sagten sie und setzten ihren Weg fort.

Als die Karawane eines Tages Mittagsrast hielt, lief ein Maultier von der Karawane weg. [Es lief] hierhin, dorthin, und sie konnten es nicht greifen. Da sagte der Besitzer desselben: »Wenn jemand mein Maultier ergreift, so soll es mir und ihm zur Hälfte gehören.« Da erhob sich der Schuldner und sagte: »Ich will mich aufmachen; vielleicht fange ich es ein, dann werde ich etwas von seinem Besitzer bekommen, und das will ich dem geben, der bei mir Geld ausstehen hat, damit ich vor ihm Ruhe habe.« Aber wohin er auch laufen mochte, er konnte das Maultier nicht greifen. Da nahm er einen Stein, warf ihn nach demselben, und der traf es im Auge und schlug es aus. Dann ergriff er das Maultier und führte es seinem Besitzer zu. Als dieser aber sah, dass ihm ein Auge ausgeschlagen war, sprang er auf ihn los und begann ihn zu schlagen. Da erhoben sich die Leute von der Karawane und riefen: »Warum schlägst du ihn?« »Er hat meinem Maultier ein Auge ausgeschlagen«, erwiderte er; »es war vorher zweitausend Piaster wert, und jetzt bringt es keine fünfhundert mehr ein.« »Es giebt ein Gericht«, sagten sie, »die Sache Gottes [ist?] die Sache des Rechts.«1

Dann brachen sie auf und zogen weiter. Sie kamen nach einer Stadt, und da bekam der Schuldner Lust nach Fisch. Er ging auf den Markt, kaufte sich Fische und setzte sich hin, um zu essen. Da ging aber eine schwangere Frau vorbei und bekam Appetit nach jenen Fischen. Sie bat ihn darum, aber er gab ihr nichts. Da ging sie nach Hause und abortierte einen Sohn. »Was ist dir widerfahren, Frau?« fragte sie ihr Mann. »Papachen«, sagte sie, »ich sah auf[259] dem Markte einen Mann Fische essen, da bekam ich Lust nach ihnen und bat ihn um ein Stückchen Fisch, er wollte mir aber nicht geben, daher ging mir mein Sohn ab.« »Wo ist er jetzt?« fragte er. »Er ist nach dem Gasthause gegangen«, erwiderte sie. Da ging ihr Gatte nach dem Gasthause, fiel über den Mann her und schlug ihn. Die Leute von der Karawane sprangen aber auf und riefen: »Du, was hast du mit ihm vor? warum schlägst du ihn?« »Wegen eines Stückchen Fisch hat er meine Frau abortieren lassen« sagte er. »Es giebt ein Gericht«, sagten sie, »lass uns auf's Gericht gehen.« Da zog auch der Mann mit ihnen nach Stambul.

Als der Schuldner sah, dass es für ihn kaum noch eine Rettung gebe, sagte er: »Weh dir, dass ich hingehe und mich töte, ist besser als dieser Zustand. Da ist ein Kläger gegen mich, zwei, drei; wie sollte ich davonkommen?« Als sie nun durch das Thor von Stambul gezogen waren, sah er ein Minaret und bestieg es. Unter dem Minaret sass aber ein Jude und flickte, und als jener sich von der Spitze des Minarets herunterstürzte, fiel er auf den Kopf des Juden und tötete ihn, während ihm selbst nichts passierte. Da sprang der Bruder des Juden auf, fiel über ihn her und schlug ihn. »Warum schlägst du ihn?« fragten sie ihn. »Er hat meinen Bruder getötet«, erwiderte er. »Es giebt hier ein Gericht«, sagten sie, »gehet auf's Gericht.«

Am folgenden Tage machten sich alle auf und verklagten den Mann. Man rief ihn vor's Gericht, aber soviel der Kadi auch über den Fall nachdenken mochte, er konnte nicht entscheiden, wie er das Urteil über jenen Mann fällen sollte. Da sagte er: »Gehet heute und kommet morgen wieder«, und ging traurig nach Hause. »Warum bist du traurig, Papa?« fragte ihn seine Tochter. Da sagte er: »Heute kam ein Fall vor mich, und ich schwanke, ich weiss nicht, wie ich ihn behandeln soll.« »Bleibe du hier«, sagte ihm seine Tochter, »und ich will morgen an deiner statt[260] aufs Gericht gehen.« Sie verstellte sich nun und zog Herrenkleider an, ging hin und setzte sich auf den Platz ihres Vaters. Als die Leute zur Verhandlung kamen, trat der erste vor und sagte: »Ich habe bei dem Manne tausend Piaster ausstehen, und schon seit einigen Jahren weigert er sich, sie mir zurückzuerstatten.« Da sagte der Kadi zu ihm: »Setze dich an einer Seite hin.«

Dann trat der Besitzer des Maultieres vor und erzählte: »Mein Maultier war mir davongelaufen, und da sagte ich, dass, wenn jemand es einfangen würde, es mir und ihm zur Hälfte gehören sollte. Da kam dieser Mensch und schlug ihm ein Auge aus. Vorher war es zweitausend Piaster wert, und jetzt, wo ihm ein Auge ausgeschlagen ist, bringt es keine fünfhundert mehr ein.« »Soll es nun nicht mehr dir und ihm zur Hälfte gehören?« fragte der Kadi. »Wenn er ihm nicht ein Auge ausgeschlagen hätte«, erwiderte er, »dann gehörte es ihm und mir zur Hälfte.« Da sagte der Kadi: »Rufet einen Fleischer, dass er das Maultier in der Mitte spalte; dann gieb die blinde Hafte ihm, und die sehende soll dir bleiben.« »Effendim!« rief der Mann, »wie sollten wir ein gesundes Tier töten!« »Das Gesetz lautet so«, antwortete der Richter. »Effendim!« sagte er dann, »ich will ihm fünfhundert Piaster geben.« – »Nein, gieb ihm tausend, wo nicht, teilet das Maultier.« Dem Besitzer war das Maultier sehr teuer, und so zahlte er denn tausend Piaster und ging weg.

Hernach trat der Mann der Frau vor und sprach: »Effendim! dieser Mann ass Fisch, meine Frau, die schwanger war, sah das und bekam Lust danach. Sie bat ihn um ein Stückchen, er wollte es ihr aber nicht geben. Da kam sie nach Hause und abortiert einen Sohn.« »Das Gesetz schreibt folgendes vor«, sagte der Richter, »geh, gieb ihm deine Frau und lass sie bei ihm ein Jahr bleiben, bis sie wieder einen Sohn bekommt; dann nimm deine Frau zurück.« Da sagte er zu sich: »Wie sollte ich diesem meine Frau geben! nein! ich will ihm lieber Geld geben und nicht[261] meine Frau«, und sagte dann: »Effendim! ich habe ihm verziehen.« »Das geht nicht«, sagte der Richter. »Dann will ich ihm fünfhundert Piaster geben.« – »Nein, tausend Piaster oder die Frau!« – »Dann will ich ihm tausend Piaster geben.« – »Lege sie hier hin.« – Da gab er ihm tausend Piaster und entfernte sich.2

Dann trat der Jude vor und sprach: »Effendim! mein Bruder (mein Onkel) sass zufällig (?) bei seiner Arbeit vor einem Minaret, da stieg dieser auf dasselbe, sprang ihm auf den Kopf und tötete ihn.« »Wohl«, sagte der Richter, »das Gesetz sagt folgendes: ›Geh du und setze dich am Fusse des Minarets hin, und du, Jude, gehe [auf das Minaret] und springe ihm auf den Kopf.‹« »Effendim!« rief der Jude, »dann sterbe ich ja.« »Ob du stirbst oder nicht«, erwiderte der Richter, »das ist deine Sache, das Gesetz schreibt das vor.« Was sollte der Jude thun? er wusste, dass, wenn er ihm auf den Kopf springen sollte, er selbst sterben würde. So sagte er denn: »Effendim, ich ziehe meine Klage zurück.« »Das geht nicht«, sagte der Richter. – »Effendim, dann will ich ihm fünfhundert Piaster geben.« – »Das geht nicht; entweder giebst du ihm tausend Piaster, oder du gehst hin und springst von der Spitze des Minarets auf ihn herab.« – »Effendim! ich will ihm tausend Piaster geben und nicht auf ihn herabspringen.« – »Dann zähle sie auf.« Der Jude gab ihm die tausend Piaster und ging heraus.

Die Tochter des Kadi rief nun den Gläubiger heran und sagte: »Komm her, nimm von ihm tausend Piaster und geh nach Hause.« Der nahm die tausend Piaster und kehrte nach Hause zurück. Dann sagte sie zum Schuldner: »Komm auch du her und nimm diese zweitausend Piaster. Werde vernünftig und geh nach Hause.« Der nahm auch die[262] zweitausend Piaster, ging froh heraus und kehrte nach Hause zurück. Die Tochter des Kadi ging auch weg und sagte zu ihrem Vater: »So habe ich es gemacht.«

Nur ich ging leer aus und bekam nichts.3


Geschrieben in Alqôsch von der Hand des Presbyters Manṣur Soro, des Chaldäers, Alqôschaners, Christen, Anhängers des Evangeliums, im Jahre 1880, am 14. Februar.


(B: am 14. Oktober 1882, C: am 19. Juni 1882 in Mossul.)

1

Nach einer Randglosse in C ein in Mossul gebräuchliches Sprichwort.

2

Ein ähnliches Urteil wird auch von Karakusch erzählt, vgl. HARTMANN in ZVVk V p. 51 n. 3.

3

Randglosse in C: Das sagt der Schreiber.

Quelle:
Lidzbarski, Mark (Hg.): Geschichten und Lieder aus den neuaramäischen Handschriften. Weimar: Verlag von Emil Felber, 1896, S. 257-263.
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