§ 40. Die natürliche Zweckmäßigkeit.

  • [470] Literatur: A. STADLER, Kants Teleologie. Berlin 1874.
    H. COHEN, Kants Begründung der Aesthetik. Berlin 1889.
    V. BASCH, Essai critique sur l'esthetique de Kant. Paris 1896.
    O. SCHLAPP, Kants Lehre vom Genie und die Entstehung der Kritik der Urteilskraft. Göttingen 1901.

Durch die scharfe Ausprägung der Gegensätze von Natur und Freiheit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit treten bei Kant die theoretische und die praktische Vernunft so weit auseinander, daß die Einheit der Vernunft gefährdet erscheint. Die kritische Philosophie bedarf daher in einer für die methodische Entwicklung ihres Systems vorbildlichen Weise942 eines abschließend vermittelnden dritten Prinzips, worin die Synthesis jener Gegensätze vollzogen wird.

1. Der psychologischen Bestimmung gemäß kann die Sphäre, in der diese Aufgabe zu lösen ist, nach der von Kant (vgl. § 36, 8) adoptierten Dreiteilung nur das Gefühls– oder »Billigungsvermögen« sein. Dies nimmt in der Tat eine Zwischenstellung zwischen Vorstellen und Begehren ein. Auch das Gefühl oder die Billigung setzt eine im theoretischen Sinne fertige Vorstellung des Gegenstandes voraus und verhält sich dazu synthetisch: und diese Synthesis drückt als Gefühl der Lust oder Unlust, bzw. als Billigung oder Mißbilligung immer irgendwie aus, daß jener Gegenstand von dem Subjekt als zweckmäßig oder zweckwidrig gewertet wird. Dabei kann der Maßstab dieser Wertung als bewußte Absicht, also in der Form des Wollens vorher bestanden haben, und in solchen Fällen werden die Gegenstände als nützlich oder schädlich bezeichnet: es gibt aber auch Gefühle, die, ohne auf irgend welche Absichten bezogen zu sein, ihre Objekte unmittelbar als angenehm oder unangenehm charakterisieren, und auch in diesen muß dann doch irgendwie eine, obwohl nicht bewußte Zweckbestimmung maßgebend sein.

Die Vernunftkritik hat somit zu fragen: gibt es Gefühle a priori oder Billigung von allgemeiner und notwendiger Geltung? Und seist klar, daß die Entscheidung dabei von der Geltung der Zwecke abhängig sein wird, welche die betreffenden Gefühle und Billigungen bestimmen. Hinsichtlich der Absichten des Willens ist nun diese Frage bereits durch die Kritik der praktischen Vernunft entschieden: der einzige Zweck des bewußten Willens, welcher a apriori gelten darf, ist die Erfüllung des kategorischen Imperativs, und nach dieser Seite hin dürfen also nur die Gefühle des Beifalls oder Mißfallens, mit denen wir die ethischen Prädikate »gut« und »böse« anwenden, für notwendig und allgemeingültig erachtet werden. Deshalb beschränkt sich das neue Problem auf die Apriorität solcher Gefühle, denen keine Zweckabsicht begründend vorhergeht. Dies aber sind, wie sich von vornherein übersehen läßt, die Gefühle des Schönen und des Erhabenen.

2. Nach einer andern Seite aber erweitert sich das Problem, wenn man die logischen Funktionen in Betracht zieht, um welche es sich bei allen Gefühlen und Billigungen handelt. Die Urteile, in denen diese ausgesprochen werden, sind offenbar alle synthetisch. Prädikate wie angenehm, nützlich, schön und gut sind nicht analytisch im Subjekt enthalten, sondern drücken den Wert des Gegenstandes hinsichtlich eines Zwecks aus: sie sind Beurteilungen der[470] Zweckmäßigkeit und enthalten in allen Fällen die Unterordnung des Gegenstandes unter den Zweck. Nun bezeichnet Kant in dem psychologischen Schema, das seiner gesamten Kritik der Vernunft zugrunde liegt, das Vermögen der Subsumtion des Besonderen unter das Allgemeine mit dem Namen der Urteilskraft, und diese sollte auch unter den theoretischen Funktionen die vermittelnde Rolle zwischen Vernunft und Verstand derart spielen, daß jene die Prinzipien, letzterer die Gegenstände liefert, die Urteilskraft aber die Anwendung der Prinzipien auf die Gegenstände vollzieht.

Im theoretischen Gebrauch ist jedoch die Urteilskraft analytisch, indem sie nach formal logischen Regeln die Gegenstände durch allgemeine Begriffe bestimmt: es kommt nur darauf an, daß zum Obersatz der passende Untersatz oder zum Untersatz der passende Obersatz gefunden wird, damit die richtige Konklusion erfolgt. Dieser »bestimmenden« Urteilskraft, die somit keiner »Kritik« bedarf, setzt nun Kant die reflektierende gegenüber, bei der die Synthesis eben in der Unterordnung unter einen Zweck besteht. Und danach formuliert sich das Problem der Kritik der Urteilskraft dahin: ist es a priori möglich, die Natur als zweckmäßig zu beurteilen? Offenbar ist dies die höchste Synthesis der kritischen Philosophie: die Anwendung der Kategorie der praktischen Vernunft auf den Gegenstand der theoretischen. Es ist von vornherein klar, daß diese Anwendung selbst weder theoretisch noch praktisch, weder ein Erkennen noch ein Wollen sein kann: sie ist nur eine Betrachtung der Natur unter dem Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit.

Wenn die reflektierende Urteilskraft dieser Betrachtung die Richtung gibt, die Natur hinsichtlich ihrer Zweckmäßigkeit für das betrachtende Subjekt als solches zu beurteilen, so verfährt sie ästhetisch, d.h. rücksichtlich unserer Empfindung943; wenn sie dagegen die Natur so betrachtet, als ob diese in sich selber zweckmäßig sei, so verfährt sie im engeren Sinne teleologisch. So teilt sich die Kritik der Urteilskraft in die Untersuchung der ästhetischen und der teleologischen Probleme.

3. In dem ersten Teil ist Kant zunächst bemüht, das ästhetische Urteil genau von den nach beiden Seiten angrenzenden Arten der Gefühls- oder Billigungsurteile zu scheiden, und geht dazu vom Gefühl des Schönen aus. Mit dem Guten teilt das Schöne die Apriorität; aber das Gute ist das, was mit der im Sittengesetz vorgestellten Zwecknorm übereinstimmt, das Schöne dagegen gefällt ohne Begriff. Deshalb ist es auch unmöglich, ein allgemeines inhaltliches Kriterium aufzustellen, nach welchem die Schönheit mit logischer Evidenz beurteilt werden sollte: eine ästhetische Doktrin ist unmöglich, es gibt nur eine »Kritik des Geschmacks«, d.h. eine Untersuchung über die Möglichkeit der apriorischen Geltung ästhetischer Urteile.

Auf der andern Seite teilt das Schöne mit dem Angenehmen die Begriffslosigkeit, die Abwesenheit eines bewußten Maßstabes der Beurteilung, also die Unmittelbarkeit des Eindrucks. Aber der Unterschied liegt hier darin, daß das Angenehme etwas individuell und zufällig Wohlgefälliges ist, während das Schöne den Gegenstand eines allgemeinen und notwendigen Gefallens bildet.944[471] Der Satz, daß sich über den Geschmack nicht disputieren lasse, gilt nur in dem Sinne, daß in Sachen des Geschmacks durch begriffliche Beweise in der Tat nichts auszurichten ist: was aber nicht ausschließt, daß darin ein Appell an allgemeingültige Gefühle möglich wäre. Die logische Schwierigkeit des ästhetischen Urteils hatte für Kant gerade darin bestanden, daß es stets ein singulares Urteil des Erlebnisses bedeutet und doch allgemeine und notwendige Geltung mit Erfolg beansprucht. Diese Art der Apriorität konnte nicht begrifflich sein, wie die der theoretischen und der praktischen Urteile: sie mußte also irgendwie durch ein Gefühl begründet werden.

Von beiden endlich, vom Guten und vom Angenehmen, unterscheidet sich das Schöne dadurch, daß es der Gegenstand eines völlig uninteressierten Wohlgefallens ist. Dies tritt darin zutage, daß für das ästhetische Urteil die empirische Realität seines Gegenstandes völlig gleichgültig ist. Die hedonischen Gefühle setzen sämtlich die materielle Gegenwart der sie erregenden Erscheinungen voraus; die ethische Billigung oder Mißbilligung betrifft gerade die Verwirklichung des moralischen Zwecks im Wollen und Handeln: die ästhetischen Gefühle dagegen bedingen ein reines Wohlgefallen an dem bloßen Vorstellungsbilde des Gegenstandes, gleichviel ob dieser für die Erkenntnis objektiv vorhanden ist oder nicht. Dem ästhetischen Leben fehlt ebenso die Gefühlsgewalt des persönlichen Wohl und Wehe wie der Ernst allgemeinwertiger Arbeit für sittliche Zwecke, es ist das bloße Spiel der Vorstellungen in der Einbildungskraft.

Ein derartiges Wohlgefallen, welches sich nicht auf den Gegenstand sondern nur auf das Bild des Gegenstandes bezieht, kann nicht die objektive Materie darin – denn diese steht immer in Beziehungen zum Interesse des Subjekts –, sondern nur die Vorstellungsform des Gegenstandes betreffen: und in dieser wird daher, wenn irgendwo, der Grund der apriorischen Synthesis zu suchen sein, die irgendwie den ästhetischen Urteilen innewohnt Die Zweckmäßigkeit ästhetischer Gegenstände kann nicht in ihrer Angemessenheit zu irgend welchen Interessen, sondern nur in ihrer Angemessenheit zu den Erkenntnisformen bestehen, mit denen wir sie vorstellen. Die Kräfte aber, welche bei der Vorstellung eines jeden Gegenstandes miteinander tätig sind, bilden Sinnlichkeit und Verstand. Das Gefühl der Schönheit entsteht also bei solchen Gegenständen, für deren Auffassung in der Einbildungskraft Sinnlichkeit und Verstand in harmonischer Weise zusammenwirken. Solche Gegenstände sind in Ansehung der Wirkung auf unsere Vorstellungstätigkeit zweckmäßig: und darauf bezieht sich das interesselose Wohlgefallen, das in dem Gefühl ihrer Schönheit zutage tritt.

Diese Beziehung aber auf die formalen Prinzipien des gegenständlichen Vorstellens hat ihren Grund nicht in bloß individuellen Tätigkeiten, sondern in dem »Bewußtsein überhaupt«, in dem »übersinnlichen Substrat der Menschheit«. Darum ist das Gefühl einer darauf bezüglichen Zweckmäßigkeit der Gegenstände allgemein mitteilbar, wenn auch nicht begrifflich beweisbar, und daraus erklärt sich die Apriorität der ästhetischen Urteile.

4. Wird so die »absichtslose Zweckmäßigkeit« des Schönen mit der Wirkung[472] des Gegenstandes auf die Erkenntnisfunktion in Beziehung gesetzt, so begreift Kant das Wesen des Erhabenen aus einer Angemessenheit der Wirkung der Gegenstände zu dem Verhältnis des sinnlichen und des übersinnlichen Teils der menschlichen Natur.

Während das Schöne eine wohlgefällige Ruhe im Spiel der Erkenntniskräfte bedeutet, geht der Eindruck des Erhabenen durch ein Unlustgefühl der Unzulänglichkeit hindurch. Der unermeßlichen Größe oder der überwältigenden Kraft der Gegenstände gegenüber fühlen wir die Unfähigkeit unserer sinnlichen Anschauung, ihrer Herr zu werden, als ein Bedrücken und Niederwerfen: allein über diese unsere sinnliche Unzulänglichkeit erlebt sich das übersinnliche Vermögen unserer Vernunft. Hat es die Einbildungskraft dabei nur mit extensiven Größenverhältnissen zu tun – das mathematisch Erhabene –, so siegt die fest gestaltende Tätigkeit der theoretischen Vernunft: handelt es sich dagegen um die Verhältnisse der Kraft – das dynamisch Erhabene –, so kommt das Uebergewicht unserer moralischen Würde über alle Naturgewalt zum Bewußtsein. In beiden Fällen wird das Mißbehagen über unser sinnliches Unterliegen reichlich aufgewogen und überwunden durch den Triumph unserer höheren, vernünftigen Bestimmung. Und da dies das angemessene Verhältnis der beiden Seiten unseres Wesens ist, so wirken diese Gegenstände erhebend und erzeugen das Gefühl eines Wohlgefallens der Vernunft, welches wiederum, weil es sich nur auf das Verhältnis der Vorstellungsformen gründet, allgemein mitteilbar und von apriorischer Geltung ist.

5. Kants ästhetische Theorie geht somit trotz ihres »subjektiven« Ausgangspunktes wesentlich auf eine Erklärung des Schönen und des Erhabenen in der Natur aus; und sie bestimmt beides durch das Verhältnis der Vorstellungsformen. Daher findet der Philosoph die reine Schönheit auch nur da, wo das ästhetische Urteil sich auf die bedeutungslosen Formen bezieht. Wo dem Wohlgefallen eine Rücksicht auf die Bedeutung der Formen für irgend eine, wenn auch unbestimmt vorschwebende Norm beigemischt ist, da haben wir schon die anhängende Schönheit. Diese tritt überall da ein, wo das ästhetische Urteil sich auf Gegenstände richtet, denen unsere Vorstellung eine gegenständliche Zweckbeziehung unterlegt. Solche Normen der anhängenden Schönheit treten notwendig auf, sobald wir in der individuellen Erscheinung das Verhältnis zu der Gattung betrachten, welche sie darstellt. Es gibt keine Schönheitsnorm für Landschaften, Arabesken, Blumen, wohl aber für die höheren Typen der organischen Welt. Solche Normen sind die ästhetischen Ideale, und das wahre Ideal des ästhetischen Urteils ist der Mensch.

Die Darstellung des Ideals ist die Kunst, das Vermögen der ästhetischen Produktion. Wenn aber diese eine zwecktätige Funktion des Menschen ist, so wird ihr Erzeugnis den Eindruck des Schönen nur da machen können, wo es so absichtslos, so interesselos und so begrifflos erscheint wie das Naturschöne. Die technische Kunst bringt nach Regeln und Absichten zweckentsprechende Gebilde hervor, die geeignet sind, bestimmte Interessen zu befriedigen. Die schöne Kunst muß auf das Gefühl wirken wie ein absichtsloses Erzeugnis der Natur: sie muß »als Natur angesehen werden können«.

Das also ist das Geheimnis und das Charakteristische am künstlerischen Schaffen, daß der zweckvoll bildende Geist doch in derselben Weise arbeitet[473] wie die absichtslos und interesselos bildende Natur. Der große Künstler schafft nicht nach allgemeinen Regeln, er erzeugt sie selbst in der unwillkürlichen Arbeit: er ist originell und exemplarisch. Das Genie ist eine Intelligenz, welche wirkt wie die Natur.

Im Bereiche menschlicher Vernunfttätigkeit wird also die gesuchte Synthesis von Freiheit und Natur, von Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit, von praktischer und theoretischer Funktion durch das Genie repräsentiert, das in absichtsloser Zweckmäßigkeit das Werk der schönen Kunst erzeugt.945

6. In der Kritik der teleologischen Urteilskraft ist es die vornehmste Aufgabe, die Beziehungen festzustellen, die nach den Gesichtspunkten des transzendentalen Idealismus zwischen der wissenschaftlichen Erklärung der Natur und der Betrachtung der ihr innewohnenden Zweckmäßigkeit bestehen. Die naturwissenschaftliche Theorie kann in alle Wege nur mechanisch sein, der Zweck ist keine Kategorie und kein konstitutives Prinzip gegenständlicher Erkenntnis: alle Naturerklärung besteht in dem Aufweis der kausalen Notwendigkeit, womit eine Erscheinung die andere hervorbringt; ein Naturding kann nie dadurch begreiflich gemacht werden, daß seine Zweckmäßigkeit hervorgeboben wird. Solche »faule« Teleologie ist der Tod aller Naturphilosophie. Die Auffassung der Zweckmäßigkeit darf also nie ein Erkennen sein wollen.

Anderseits aber würde man auf dem Standpunkte der mechanischen Naturerklärung nur dann ein Recht haben, die teleologische Betrachtung der Natur völlig zu verwerfen, wenn man mit Hilfe der wissenschaftlichen Begriffe das gesamte System der Erfahrung wenigstens prinzipiell bis auf den letzten Rest begreiflich zu machen imstande wäre. Sollten sich aber Punkte finden, wo die wissenschaftliche Theorie nicht etwa wegen der extensiven Beschränktheit des Materials der bisherigen menschlichen Erfahrung, sondern wegen der beständigen Form ihrer prinzipiellen Bestimmtheit zur Erklärung des Gegebenen nicht ausreicht, so würde an diesen Punkten die Möglichkeit einer Ergänzung des Wissens durch eine teleologische Betrachtung zugestanden werden müssen, wenn sich zugleich zeigte, daß das mechanisch Unerklärliche den unabweisbaren Eindruck des Zweckmäßigen macht. Kritische Teleologie kann also nur die Grenzbegriffe der mechanischen Naturerklärung betreffen.

Der erste darunter ist das Leben. Eine mechanische Erklärung des Organismus ist nicht nur bisher nicht gelungen, sondern sie ist auch nach Kant prinzipiell unmöglich. Jedes Leben ist immer nur wieder durch anderes Leben zu erklären. Man soll die einzelnen Funktionen der Organismen durch den mechanischen Zusammenhang ihrer Teile untereinander und mit der Umgebung begreifen; aber man wird immer die Eigenart der organisierten Materie und ihre Reaktionsfähigkeit als ein nicht weiter reduzierbares Moment in Rechnung ziehen müssen. Ein »Archäologe der Natur« möge die Genealogie des Lebendigen, die Entstehung der einen Arten aus den andern nach mechanischen Prinzipien so weit wie möglich zurückverfolgen:946 er wird immer bei einer ursprünglichen Organisation stehen bleiben müssen, die er durch den bloßen Mechanismus[474] der unorganischen Materie nicht erklären kann; denn sonst vermöchten wir sie nachzumachen.

Diese Erklärung aber ist deshalb unmöglich, weil das Wesen des Organismus darin besteht, daß das Ganze ebenso durch die Teile, wie der Teil durch das Ganze bestimmt, daß jedes Glied ebenso Ursache wie Wirkung des Ganzen ist. Diese wechselseitige Kausalität ist mechanisch unbegreiflich: der Organismus ist das Wunder in der Erfahrungswelt.947 Eben dieses auf sich selbst bezogene Spiel der Formen und Kräfte ist es aber auch, welches im Organismus den Eindruck des Zweckmäßigen macht. Darum ist die teleologische Betrachtung der Organismen notwendig und allgemeingültig. Aber sie darf auch nie etwas anderes sein wollen, als eine Betrachtungsweise. Das Denken darf sich im einzelnen nie dabei beruhigen: sondern der Einblick in diese zweckvolle Lebendigkeit muß vielmehr als heuristisches Prinzip für die Aufsuchung der mechanischen Zusammenhänge dienen, mittels deren sie sich in jedem einzelnen Falle realisiert.

7. Eine zweite Grenze der Naturerkenntnis bezeichnet Kant mit dem Namen der Spezifikation der Natur. Aus reiner Vernunft ergeben sich die allgemeinen Formen der Naturgesetzmäßigkeit, allein auch nur diese. Die besonderen Naturgesetze ordnen sich zwar jenen allgemeinen unter, aber sie folgen nicht daraus allein. Ihr besonderer Inhalt ist nur empirisch, d.h. in Rücksicht der reinen Vernunft zufällig, von nur tatsächlicher Geltung.948 Es ist niemals zu begreifen, weshalb es gerade dieser und nicht ein anderer Inhalt ist.949 Zugleich aber erweist sich dieses Besondere der Natur als durchaus zweckmäßig; einerseits in Rücksicht auf unsere Erkenntnis, indem sich die Fülle des Tatsächlichen der Wahrnehmung geeignet zeigt, unter die apriorischen Formen des Intellekts untergeordnet zu werden, – anderseits auch zweckmäßig in sich selbst, insofern sich die ganze bunte Mannigfaltigkeit des Gegebenen zu einer objektiv einheitlichen Wirklichkeit zusammenfügt.

Hierin liegen die Gründe a priori die Natur als Ganzes unter dem Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit zu betrachten und in dem ungeheuren Mechanismus ihrer Kausalzusammenhänge die Realisierung eines höchsten Vernunftzweckes zu sehen. Dieser Zweck aber kann wiederum nach dem Primat der praktischen Vernunft kein anderer sein als das Sittengesetz und seine Verwirklichung durch die geschichtliche Gesamtentwicklung des menschlichen Geschlechts: damit mündet die teleologische Betrachtung in den moralischen Glauben an die göttliche Weltordnung. So zeigt sich, daß das »System der Erfahrung«, die Gesamtheit der Sinnenwelt in ihrer räumlichen Ausdehnung und ihrer zeitlichen Entwicklung letzthin als die Verwirklichung des die intelligible Welt bestimmenden Zweckes angesehen werden muß. Der Dualismus von theoretischer und praktischer Vernunft ist in der ästhetischen nicht nur formell, sondern auch sachlich überwunden: hier erst findet Kants philosophische Weltanschauung ihren Abschluß, und von hier aus versteht man den letzten Sinn aller der einzelnen Lehren, die er an der Hand der besonderen Probleme entwickelt hat.[475]

Betrachten wir endlich so die Natur als in dem Sinne zweckmäßig, daß in ihr die allgemeinen Formen und die besonderen Inhaltsbestimmungen völlig miteinander übereinstimmen und sich damit zugleich dem sittlichen Zwecke unterordnen, so erscheint der göttliche Geist als die Vernunft. welche mit ihren Formen zugleich den Inhalt erzeugt und in diesem Inhalte ihre eigene Lebensordnung verwirklicht, – als intellektuelle Anschauung oder intuitiver Verstand.950 In diesem Begriffe laufen die Ideen der drei Kritiken zusammen.

Quelle:
Wilhelm Windelband: Lehrbuch der Geschichte der Philosophie. Tübingen 61912, S. 470-476.
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