Abhandlung

[34] Abhandlung (Dissertation), schriftlicher Aufsatz, dessen Zweck ist, irgend einen wissenschaftlichen Gegenstand, abgetrennt von dem Ganzen od. dem System, wozu er gehört, selbständig zu untersuchen u. die gewonnenen Resultate aufzustellen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 34.
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