Abonnement

[45] Abonnement (fr., spr. Abonn'mang), bei Theatern, Concerten, beim Mittagstisch, bei der Zeitungslectüre etc., die etwas weniger als den gewöhnlichen Preis betragende Vorausbezahlung auf eine gewisse Reihe von Leistungen. Wer so auf eine Reihe Leistungen abonnirt ist od. hat, heißt ein Abonnent. Wenn für einzelne Vorstellungen das A. aufgehoben (A. suspendu, spr. süspangdü) ist, so gilt jener Partiepreis nicht; dies geschieht bes. im Theater beim Auftreten fremder Künstler, bei ersten Aufführungen von Stücken, die viel Aufwand verursachen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 45.
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