Absurd

[58] Absurd (v. lat.), 1) ungereimt, abgeschmackt; 2) was den Widerspruch in sich trägt, einer ausgemachten Wahrheit zuwider. Einen ad absurdum führen heißt Einem das Ungereimte, sich selbst Widersprechende seiner Ansicht u. Behauptung nachweisen. Daher Absurdität, Ungereimtheit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 58.
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