A diritura

[133] A diritura (ital., unmittelbar, geraden Weges, ohne Umwege), 1) die einfache u. gewöhnliche Weise des Trattengeschäfts, bei welchem der Schuldner dadurch zahlt, daß er auf seinem Platze einen Wechsel von der Höhe seines Schuldbetrages von dem Gläubiger eines Dritten auf dem Platze seines Gläubigers kauft u. diesem zur Einziehung des Betrages sendet; 2) ohne Dazwischenkunft eines Mäklers; 3) bei Waarentransporten so v.w. auf Einer Achse.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 133.
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