Akroāma

[247] Akroāma (Akroam, gr.), 1) was man hört, bes. was man gern hört, bes. Vorgelesenes, Vorgespieltes; daher 2) Ohrenschmaus; 3) (Log.), so v.w. Discursiver Satz, s. u. Grundsatz. Davon Akroamaten, Personen, die zur Ergötzung des Ohrs beitragen, wie Schauspieler etc. Akroamatisch, 1) für das Gehör, z.B. Akroamatische Lehren, welche Lehrer ihren Schülern nicht schriftlich, sondern nur mündlich mittheilen; Akroamatischer Vortrag (Akroamatische Methode),[247] wo der Lehrer im Zusammenhang fortspricht, ohne daß die Schüler gefragt werden, im Gegensatz von Katechetischer Methode. Daher Akroase, Vorlesung, Lesevortrag, u. Akroaterium, Auditorium, Hörsaal; 2) (Mus.), durch musikalische Spielereien ergötzend.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 247-248.
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