Anălog

[448] Anălog (v. gr.), 1) nach Verhältniß; 2) ähnlich, übereinstimmend; 3) einer bestehenden Regel entsprechend. Analoges Urtheil, Urtheil über Dinge nach ihrer Ähnlichkeit; Analoge Erkenntniß, Erkenntniß, die aus der Ähnlichkeit mit anderen Dingen hergeleitet ist; Analoger Schluß (Analogisma, Analogismus), der aus der Ähnlichkeit mit anderen Dingen folgert; Analoge Krystalle, dse Krystalle, in deren Form mehrere merkwürdige Übereinstimmungen erkennbar sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 448.
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