Artilleriepark

[786] Artilleriepark, 1) bei Belagerungen u. im Felde der Ort, wo das Geschütz der Armee, die Munitions- u. anderen Wagen nach bestimmter Ordnung reihenweise aufgefahren werden. Mehr s. u. Festungskrieg; 2) das Geschütz u. die genannten Fahrzeuge selbst, gewöhnlich nach dem Truppenganzen, dem sie angehören, Haupt- od. Armeepark, Divisionspark etc. benannt, od. bei Eintheilung desselben in mehrere Colonnen als 1., 2., 3. Parkcolonne bezeichnet u. unter Commando eines höheren Artillerieoffiziers gestellt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 786.
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