Börsenverein

[108] Börsenverein, Verein von Geschäftsleuten, anderen Kosten eine Börse errichtet ist, u. welche in Folg dessen allein berechtigt sind, auf derselben Geschäft zu machen; so der Börsenverein der deutschen Buchhändler.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 108.
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