Bratröhre

[227] Bratröhre, viereckiger, von Wänden rings eingeschlossener Raum, neben od. in dem Heerde angebracht, zum Braten u. Backen; besteht aus einem gußeisernen od. blechernen Kasten, mit blechernen Einschiebern u. einer Thür zum Öffnen, u. ist mit Mauersteinen od. Kacheln ummauert, in welchen die Feuerzüge angebracht sind; die Feuerstelle findet sich unter od. neben der B.; eine schnelle Erhitzung des B. ist ein Hauptvorzug.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 227.
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