Briefhalter

[306] Briefhalter, 1) so v.w. Briefbeschwerer; 2) an die Wand zu hängende Vorrichtung zum Aus. bewahren der Briefe, bestehend in mehreren ein theiligen Täschchen, die auf eine Pappentafel mit gefalteten Seitentheilen befestigt sind; gewöhnlich werden diese B. aus gepreßtem Leder gefertigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 306.
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