Brokmannen

[331] Brokmannen, friesischer Stamm im Brokmerland im hannöverschen Amte Aurich mit demokratischer [331] Verfassung. Das Land zerfiel in 4 Quartiere, jedes mit einem erwählten jährlichen Richter, denen Talmen (Volkssprecher) zur Seite standen; wichtige Angelegenheiten entschied die Volksversammlung. Sie hatten keinen Adel, entrichteten seinem Fürsten Abgaben u. duldeten, außer Kirchen u. Klöstern, kein steinernes, die Freiheit bedrohendes Gebäude. Erst im 14. Jahrh. setzten sich die B., wie andere friesische Völker, einen Häuptling, dem sie eine Burg bauten u. die Obergerichtsbarkeit übertrugen. Ihre Willküren, Brokmer Landrecht, stammen aus dem 13. Jahrh. u. gehören zu den wichtigsten Rechtsquellen u. Denkmälern der altfriesischen Sprache, herausgegeben von Wiarda, 1820, u. von Richthofen, 1840.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 331-332.
Lizenz:
Faksimiles:
331 | 332
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika