Brückenwage

[359] Brückenwage, eine Schnellwage für größere Lasten mit einem kurzen u. einem längeren Hebelarm, welcher letztere unter die Brücke greift, auf welcher die zu wägenden Lasten ruhen. Ist das Verhältniß der Hebelarme so, daß 1 Pfund des kürzeren Arms 10 Pfund des längeren in die Balance bringt, so heißen sie Decimal-, ist das Verhältniß wie 1 zu 100, Centimalwagen. Vergl. Wage.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 359.
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