Candidāt

[630] Candidāt (lat. Candidatus), 1) eigentlich der mit einem weißen Kleid Bekleidete; da in Rom diejenigen, welche sich um ein öffentliches Amt bewarben, ein weißes Kleid trugen, so hieß C. 2) einer, der sich um ein Staatsamt bewarb, s.u. Magistrat; u. daher noch jetzt 3) der Bewerber um ein Amt, bes. um ein Predigtamt (Predigtamts-) u. um eine Schulstelle (Schulamts-C.), u. Candidatur, Anwartschaft auf ein Amt; 4) zur Kaiserzeit gab es Candidati principis (C Caesaris, Quaestores candidati), welche als Hofdiener die Sendschreiben des Kaisers dem Senat mittheilten; unter den Gordianen hießen die Elitencohorten Candidati, wahrscheinlich von ihrem weißen Kriegskleid od. einer sonstigen weißen Abzeichnung; 5) in der ältesten christlichen Kirche ein Neugetaufter, weil diese 8 Tage lang, nach empfangener Taufe, in weißen Kleidern gehen mußten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 630.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika