Clerc [1]

[206] Clerc (v. lat., Clericus), 1) Geistlicher; 2) im Mittelalter, wo nur Geistliche schreiben konnten u. die Schreibkunst deshalb Ars clericales hieß, Schreiber, Gerichtsschreiber; daher in England jetzt noch die Secretäre, Actuare, Buchhalter etc. bei den Gerichts- u. Verwaltungsbehörden u. auf kaufmännischen Comptoiren Clerks heißen; 3) in Frankreich sind Clerks theils die niederen Geistlichen, theils die Avoués, Huissiers u. Notare; die Lehrzeit der Letzteren heißt Clericature; 4) ein Hauptbeamter bei der Holländisch-ostindischen Compagnie.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 206.
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