Ehrenwort

[515] Ehrenwort, ein Versprechen, mit unterpfändlicher Einsetzung seiner Ehre gegeben, welches von jedem Ehrenmanne einem Eide gleich geachtet wird. Besonders wird bei Offizieren u. dem Adel Werth auf das E. gelegt u. dasselbe zu brechen für entehrend gehalten. Sonst bes. war es gewöhnlich, gefangene Offiziere auf ihr E., nicht während des Krieges dienen zu wollen, in ihre Heimath zu entlassen. Wurde der so entlassene Offizier dennoch mit den Waffen in der Hand betroffen, so ward er erschossen. Auch bei Studenten wird streng auf das Halten des E-s gehalten, u. das E. vertritt bei den Universitätsgerichten meist die Stelle eines wirklichen Eides, so daß der Bruch desselben harte Strafen (meist Relegat) nach sich zieht. Juristisch bindet es nicht mehr, als ein gewöhnliches Versprechen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 515.
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