Einbinden

[542] Einbinden, 1) junge Bäume u. Weinstöcke, dieselben mit Stroh od. Nadelreisig umwinden, um sie vor dem Erfrieren u. Beschälen der Hafen zu schützen; 2) ein Buch, s.u. Buchbinder; 3) Steine in einer Mauer e., so v.w. Verzahnung; 4) (Seew.), ein Reef, die Jungfern, den doppelten Part eines Wantlaues um die Knep einer Jungfer legen, um sie zu befestigen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 542.
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