Einzelhaft

[561] Einzelhaft (Einsame Haft), die Detinirung, bei welcher ein Gefangener, abgesondert von allen andern, in einer Zelle für sich allein eingeschlossen wird. Die E. kommt theils als besondere Strafschärfung, theils aber auch als regelmäßige Einrichtung in den Gefangenhäusern vor. Vgl. Gefängniß u. Gefängnißsysteme.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 561.
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