Emissär

[674] Emissär (v. lat. Emissarius), der von einer Person od. Verbindung zu dem Zweck Abgeschickte, die Interessen seines Auftraggebers unter der Hand u. insgeheim zu fördern, sei es durch Einziehen von Erkundigungen, od. durch Verbreitung von Nachrichten u. Ansichten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 674.
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