Erz bricht ganghaftig

[877] Erz bricht ganghaftig, wenn die Lagerstätte, auf der dasselbe vorkommt, den Charakter eines Ganges behauptet. Erz bricht kurz, wenn die aufgefundenen Erzmittel eines Ganges von keiner Längen- u. Höhenerstreckung sind, od. nur nierenweis in derselben vorkommen. Erz bricht vermischt, wenn die einbrechenden Erze mehrere Metalle enthalten, wie Silber, Blei, Kupfer in Fahlerzen; od. wenn die Erze, welche die einzelnen Metalle enthalten, mit einander verwachsen sind, wie Bleiglanz u. Kupferkies.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 877.
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