Esquire

[899] Esquire (spr. Squeir, das fr. Ecuyer, Stallmeister), in England Titel dessen, der im Rang gleich nach dem Knight (Ritter) steht u. in der Anrede den Titel Sir erhält. Im Mittelalter befand sich der E. im Gefolg des Ritters; jetzt ist E. eine Höflichkeitsbezeugung, die auf Adressen ungefähr unserm Wohlgeboren entspricht. Es wird dem Namen des Adressaten nachgesetzt u. (abgekürzt als Esq.) nur dann gebraucht, wenn man den Vornamen od. die Anfangsbuchstaben des Vornamens dem Familiennamen vorsetzt, wogegen das sonst übliche Mr. wegfällt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 899.
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