Fähigkeit

[70] Fähigkeit, die innere Bedingung einer Kraftäußerung; um in Thätigkeit hervorzutreten, bedarf die F. immer noch einer äußeren Bestimmung u. unterscheidet sich dadurch von Kraft als alleinigem zureichenden Grund einer Wirkung. Wird mehr auf den Vorgang als das Wirkungsvermögen gesehen, so wird sie richtiger als Anlage, od. auch Empfänglichkeit bezeichnet. Durch Übung vervollkommt u. bes. künstlerisch ausgebildet wird sie zur Fertigkeit.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 70.
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