Fällung

[95] Fällung (Praecipitatio). Operation, wodurch ein Körper aus seiner Anflösung durch Zusatz eines anderen Stoffes (Fällungsmittel), in fester Gestalt als Niederschlag (Präcipitat) ausgeschieden wird. Ein solcher Niederschlag kann durch doppelte chemische Zersetzung entstehen (schwefelsaurer Baryt durch F. einer Lösung von Chlorbarium mit schwefelsaurem Natron), od. durch directe Vereinigung des Fällungsmittels mit der zu fällenden Substanz (Kalk durch Kohlensäure gefällt), od. durch Entziehung des Lösungsmittels (F. von Kieselsäure aus alkalischer Lösung durch Salzsäure), od. durch Flächenanziehung, namentlich durch poröse Körper (Absorbiren der organischen Farbstoffe durch Thierkohle, Entfuseln), od. durch blose Störung der chemischen Verwandtschaft (wenn essigsaures Eisenoxyd gekocht wird) etc. Vgl. Niederschlag.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 95.
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