Fiscus

[314] Fiscus (lat.), 1) Korb, bes. Geldkorb; 2) (röm. Ant.), Privatkasse des römischen Kaisers, seit Augustus, welche von kaiserlichen Präfecten verwaltet wurde, anfangs im Gegensatz von Ärarium (Staatsschatz), verschmolz aber später mit demselben; 3) der Inbegriff gewisser Arten von Staatseinkünften, vgl. Fiscalgerechtigkeit; mißbräuchlich 4) das sämmtliche Staatseinkommen u. Staatsvermögen; 5) Kasse, aus welcher Unterstützungen, Pensionen u. dgl. gegeben werden, so Wittwen-, Leichen-(Sterbe-) etc.-F.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 314.
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