Geheime Polizei

[60] Geheime Polizei, diejenige polizeiliche Thätigkeit, welche hauptsächlich auf die geheime Aufspürung der innern Feinde der Regierung, staatsgefährlicher Anschläge u. Handlungen mittelst Aufstellung unbekannter Aufpasser u. Denuntianten gerichtet ist; s.u. Polizei.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 60.
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