Gemeinschaftliches Maß

[131] Gemeinschaftliches Maß, 1) bildet für zwei Größen eine dritte, wenn diese, in bestimmter Art vermehrt, jene beiden darstellt; so haben z.B. die zwei ungleichen Seiten eines Oblongums ein G. M. (sind nach Zollen, Füßen etc. bestimmbar), nicht aber die Seite eines Quadrats u. dessen Diagonale. 2) In der Arithmetik eine Zahl, die durch Division aus zwei od. mehreren ohne Rest erhalten wird, wie die 3 für 30 u. 42.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 131.
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