Haberfeldtreiben

[824] Haberfeldtreiben (eigentlich ins Haberfeld treiben); in Altbaiern, bes. im Baierischen Hochlande, eine Art Volksgericht über den unerlaubten Umgang zwischen verheiratheten Männern u. ledigen Mädchen od. über Ungerechtigkeiten anderer dem Gesetz unerreichbarer Personen. In früheren Zeiten trieben junge Burschen die gefallenen Mädchen unter Ruthenhieben in ein Haberfeld u. von da wieder ins Dorf zurück; später wurde daraus eine Katzenmusik (s.d.), bei welcher die Theilnehmer sich vermummten u. auf die betreffenden Persönlichkeiten bezügliche Strafpredigten in Knittelversen hielten, Gewehre abfeuerten u. sonstige Excesse begingen. Selbst noch in neuester Zeit hat dagegen militärische Hülfe aufgeboten werden müssen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 824.
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