Handlung

[953] Handlung, 1) die im Äußern durch etwas dadurch Bewirktes sich andeutende geistige Thätigkeit (das wirklich Bewirkte ist die That); 2) vielfache, überraschende, ein lebhaftes Spiel der Seelenkräfte erregende Vorstellungen; bes. 3) Darstellungen von Begebenheiten als gegenwärtig (im Drama), od. in erzählender Form (in der Fabel, im Epos, Roman etc.). Die Hauptbedingungen der H. sind Einheit, Wahrscheinlichkeit, Interesse. Jedes Kunstwerk hat nur eine Haupthandlung, um derentwillen die anderen erzählt od. angeführt werden; 4) (Bildh. u. Mal.), die Stellung des Körpers u. seiner Theile, wenn sie dem Gegenstande gemäß ausgedrückt sind; 5) Verkehr des einzelnen Kaufmanns, welcher sich mit dem Vertrieb gewisser Waaren im Ganzen od. Einzelnen beschäftigt; 6) das Geschäft desselben als Ganzes gedacht; 7) das Local, worin die Handlungsbücher u. Geräthschaften verwahrt sind, Waaren verkauft werden etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 953.
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