Hülfskassen

[599] Hülfskassen, mit den Sparkassen verbundene Gemeindeinstitute, aus welchen den Einwohnern des Orts, welche unvorhergesehen u. unverschuldet in Noth gekommen sind, Darlehen auf einfache Schuldscheine od. Personalbürgschaft gegen billige Zinsen gegeben werden. Die Rückzahlung erfolgt in Fristen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 599.
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