Immancalion

[832] Immancalion (v. lat.), die Pflicht der katholischen Geistlichkeit, dafür zu sorgen, daß alle in eine Kirche geflüchtete Verbrecher nur dann den Gerichten ausgeliefert wurden, wenn diese zuvor beschworen hatten, nicht mit Verstümmelung od. Tod zu strafen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 8. Altenburg 1859, S. 832.
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