Jungfrauschaft

[183] Jungfrauschaft, die unverletzte Keuschheit einer zur Geschlechtsvereinigung fähigen Person weiblichen Geschlechts. Zwar soll nach dem sittlichen Gefühl der meisten Nationen die J. bis zur Verehelichung unbefleckt erhalten werden; doch stellt sich bei einzelnen Nationen älterer u. neuerer Zeit darin große Verschiedenheit dar, vgl. Braut, Hochzeit, Defloration.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 183.
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