Kirchhof

[534] Kirchhof, 1) Raum um die Kirche, welcher der Kirche als Vorhof zugehörte, 30 Schritte von derselben abwärts sich erstreckend. Dieser Raum galt für geweihet u. hatte Asylrecht. Man pflegte hier die Todten zu begraben, daher der Name Coemeterium (Ruhestätte); 2) so v.w. Gottesacker.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 534.
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