Klafter

[549] Klafter, 1) Längenmaß, welches sich durch die gerade Ausstreckung beider Arme eines erwachsenen Mannes nach beiden Seiten ergibt; meist gilt die K. für 6 Fuß od. 3 Ellen, je nach der Größe dieser; 2) (Seew.), so v.w. Faden 3); 3) (Bergb.), so v.w. Lachter; 4) Holzmaß, meist von 3 Ellen Länge, 3 Ellen Höhe u. verschiedener Dicke (meist 2 Fuß), vgl. Faden 4); die Scheithölzer, welche bei Aufstellung derselben zu Grunde gelegt werden, heißen Gründlinge.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 9. Altenburg 1860, S. 549.
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