Leibzoll

[239] Leibzoll, die früher von fremden Juden bei ihrer Durchreise od. bei ihrem Aufenthalte an einem Orte zu entrichtende Abgabe.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 239.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika