Leinweber

[250] Leinweber, zünftige Handwerker, welche 3 Jahr lernen u. 3 Jahr wandern u. alle Arten Leinwand, baumwollene, halbseidene u. halbwollene Zeuge verfertigen u. gewöhnlich auch mit diesen Waaren Handel treiben dürfen. Nach den Waaren, die sie bes. verfertigen, heißen sie Zwillich-, Damast-, Kattun-, Barchent-, Kannefaßweber, im Gegensatz zum L. im engeren Sinne, der nur glatte Leinwand, bes. für Andere gegen das Ellenlohn, verfertigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 250.
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