Lemma

[264] Lemma (gr., Lehnsatz), 1) Satz, welchen eine Wissenschaft, z.B. die Philosophie, von einer andern, z.B. der Mathematik, Geschichte, entlehnt, weswegen er auch, im Gegensatz von der unmittelbar zur Wissenschaft gehörenden Propositio domestica (einheimischer Satz), P. peregrina (fremder Satz) heißt; 2) (Math.), Satz, welcher nicht unmittelbar in die Reihe der Sätze u. Aufgaben, womit man sich eben beschäftigt, aber doch zum Verständniß gehört; so in der analytischen Geometrie ein Satz aus der Algebra; 3) in den Anmerkungen zu Schriftstellern das Wort od. die Worte, über welche die Anmerkung gemacht wird, u. die vor die Anmerkung gesetzt u. von derselben durch eine Klammer od. einen Uncinus getrennt werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 264.
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