Mantelkinder

[841] Mantelkinder, Kinder, die vor erfolgter Einsegnung von Brautleuten erzeugt sind (weil ehedem ihre Mutter während der Trauung ihren Mantel über sie breitete, u. die so die Legitimation [Bemäntelung] erhielten); diese haben jetzt nach der Ehe ihrer Eltern gleiche Rechte mit den ehelichen Kindern, was früher, wenigstens in katholischen Ländern, nicht durchgängig der Fall war.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 841.
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