Markthelfer

[902] Markthelfer 1) der geringere Gehülfe bei Krämern u. Kaufleuten, welcher diesen während der Messen u. Märkte hülfreiche Hand leistet; 2) bei größeren Hadelshäusern der Gehülfe, welcher, obgleich er unter den Commis steht u. nicht eigentlich gelernter Kaufmann ist, doch wichtigere Geschäfte macht, Wechsel u. Anweisungen einkassirt, Botschaften ausrichtet, Waaren austrägt u. dergl.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 902.
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