Naturstand

[716] Naturstand, 1) Zustand des Menschen, welcher in keinem Staate (nicht im Bürgerthume) lebt u. welcher also dem Leben in einer geordneten Staatsverfassung entgegen steht; er findet sich da, wo ein Bürgerthum noch nicht begründet ist, u. wo der Einzelne seine Freiheit durch eigne Kraft schützen u. vertheidigen muß; 2) (Theol.), Zustand des Ungebesserten, des Sünders in der Beziehung, daß er einer höheren Hülfe zu seiner Besserung bedarf.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 716.
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