Noviziat

[146] Noviziat (v. lat.), die Probezeit, welche alle diejenigen bestehen müssen, welche einem religiösen Orden einverleibt werden wollen; sie dauert wenigstens ein Jahr, während welcher Zeit die Novizen durch den sogen. Novizenmeister od. die Novizenmeisterin für das Klosterleben vorbereitet u. geprüft werden u. das Recht des Austrittes behalten; vgl. Kloster. Über die Novizen u. die Novizenhäuser bei den Jesuiten s.d. B).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 146.
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