Oberrichter

[183] Oberrichter, 1) die Glieder der höheren Gerichtshöfe; 2) in England ein Beamter an einem der höchsten Landestribunale. Jedes derselben hat 12. Sie bereisen jeder einen District bestimmter Grenzen, um daselbst die Criminalgerichtssitzungen in den einzelnen Grafschaften abzuhalten (Circuit Courts). Wales hat jedoch andere O., welche die Criminalgerichtssitzungen des Fürstenthums jeder in ihrem Bezirk wahrnehmen u. in den Assisen den Vorsitz führen. Die O. haben während der Ausübung ihres Amtes den Titel Lord.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 12. Altenburg 1861, S. 183.
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