Programm

[616] Programm (v. gr. Programma), 1) Bekanntmachung einer Behörde durch Anschlag; 2) Einladungsschrift; bes. 3) von akademischen od. Gymnasiallehrern bei gewissen Feierlichkeiten geschrieben; nach bestimmten Verfassungen u. Gebräuchen werden[616] bei Haupt-, kirchlichen u. politischen Festen solche geschrieben u. vertheilt, als Festprogramme, od. auch als Einladungsschriften zu akademischen Feierlichkeiten, am gewöhnlichsten bei Doctorpromotionen; der Professor, welcher mit Abfassung der Programme beauftragt ist, heißt Programmatarius; 4) bei Festlichkeiten, Schaustellungen etc. die Angabe der Reihenfolge; 5) die Darlegung der politischen Grundsätze eines Ministeriums, einer Kammerfraction, einer politischen Partei etc.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 616-617.
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