Prolongiren

[621] Prolongiren (v. lat.), die Verfallzeit einer Zahlungsfrist verlängern, aufschieben; davon: Prolongation, Verlängerung, Frist, Aufschub, bes. von Wechseln. Prolongationsgeschäft, an der Börse Geschäft, wo der Käufer eines Papiers sich verpflichtet, dasselbe an einem bestimmten Tage dem Verkäufer zu einem verhältnißmäßig höheren Preise zurückzuliefern, s. u. Börse III.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 621.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika