Provinzial [1]

[654] Provinzial, landschaftlich, eine Provinz, eine einzelne Landschaft betreffend, im Gegensatz zu dem ganzen Staate, so Provinzialblätter, öffentliche, periodisch erscheinende Blätter, welche vorzugsweise die Angelegenheiten eines Landes kleinern Umfangs od. eines Landestheils zum Gegenstande haben; Provinzialconcil, s. u. Concilium B) b); Provinziallogen, s. u. Freimaurerei I.; Provinzialtheater, in Frankreich die gesetzlich in jedem Departement erlaubten Theater, welche unter Aufsicht stehn u. theils festen Aufenthalt haben, theils ambulant sind; in andern Ländern Bühnen der Provinzialstädte im Gegensatz der hauptstädtischen.[654]

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 654-655.
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