Recepta sententĭa

[875] Recepta sententĭa (Receptum jus), Rechtsregel, welche nach gegenseitiger Berathung gelehrter Juristen als geltend (wenn auch nicht als Recht) u. anwendbar auf vorkommende Fälle angenommen war. Berühmt sind die R-ae s-ae des Jul. Paulus, enthalten in dem Breviarium Alaricianum, sie sind eine wichtige Quelle für das ältere Recht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 875.
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