Reichsfürsten

[949] Reichsfürsten, sonst die Mitglieder des zweiten reichsständischen Collegiums mit Sitz u. Stimme auf der Reichsfürstenbank; vgl. Fürst 5); daher Reichsfürstenrath, das Collegium der Reichsfürsten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 949.
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