Ressort

[61] Ressort (fr., spr. Ressohr), 1) Springfeder, Triebfeder; 2) Getriebe, Triebwerk; 3) s.u. Ressen 2); 4) Hülfmittel, Vermögen; 5) Fach, Gebiet, Wirkungskreise einer Behörde; daher: Ressortiren, 1) in ein Fach einschlagen; 2) in einen gewissen Geschäftskreis, Wirkungskreis einer Behörde, Gerichtsbezirk etc. gehören.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 61.
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