Richtholz

[147] Richtholz, 1) Stück Holz mit sieben eisernen Stiften, welche abwechselnd rechts u. links von einer geraden Linie stehen u. zwischen denen man den zu Stecknadeln bestimmten Draht hindurchzieht, um ihn gerad zu richten; 2) bei Nuthhobeln eine an der Seite angebrachte Leiste, welche verhindert, daß der Hobel wanke.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 147.
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