Ruhren

[445] Ruhren, 1) dem Brachacker die dritte Furche geben, wenn er vier Mal (Vorarten, Vierarten), ihm die zweite Furche geben, wenn er nur drei Mal gepflügt wird. Es muß bei völlig trockener Witterung geschehen. Bei der Sommersaat in mürben Feldern, einem sehr austrocknenden Lehmboden u. bei anhaltender Trockenheit kann das R. schädlich werden, indem dann die Winterfeuchtigkeit verdunstet, nothwendig ist es aber, wenn unter die Sommerhalmfrucht Kleesamen gesäet wird, indem hier das R. letzterem zu gute kommt; 2) das zweite u. dritte Pflügen eines Ackers; 3) das zweite u. dritte Behacken des Weinberges.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 445.
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